• Entsorgung: durch Maceratoren
  • Hygienish, da Einwegproduckt
  • Reduziert mögliche Keimquellen
  • Leistungen in der Infektionsprävention: Erhöhung der Standards für die Infektionskontrolle 

– Das Ecopaten-System beseitigt Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der thermischen Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (Empfehlung des Fachausschusses Qualität (106) und hilft, die Infektionskette zu unterbrechen.

 

 

Häufig bleiben Bakterien, Viren, Keime usw. zurück. Auch die Handtücher zum Abtrocknen der Bewohner bieten einen Rückzugsraum für Krankheitserreger. Die Folgen von Kreuzinfektionen belasten Pflegeheime und Kliniken bei der Behandlung der Bewohner mit Tausenden von Euro. Das Waschen mit Mehrwegwaschschüsseln wird somit zu einem gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiko. Während alternative Pulp- Einweg Waschschüsseln aus Zellstoff (ECOPATENT®) nach einmaliger Anwendung über Klinikmüll bzw. eine neuartige, modifizierte Toiletteneinrichtung (Zerkleinerer, ECO-Finisher-Macerator) zerkleinert, verflüssigt, zerfasert und danach über das natürliche vorhandene Abwasserkanalsystem schnell und hygienisch entsorgt werden können. Deren Benutzung im täglichen Pflegealltag verbessert wesentlich die Hygiene und Arbeitsabläufe. Die neu entwickelten ECOPATENT® Waschschüsseln sind somit einzigartig, sowie anwender- und benutzerfreundlich und führen letztendlich zu einer erheblichen Verbesserung der Krankenhaus- und Körperhygiene, Arbeitszeit- und Kosteneinsparung sowie einer Reduzierung der Infektionsrisiken bei Patienten und Pflegepersonal. Darüber hinaus können Waschschüsseln auch als komplette ECOPATENT® Schutzsets angeboten werden. Damit wird neben der Einsparung an Wasser, Energie und Arbeitszeit auch die Einleitung von Chemikalien (Desinfektions- und Reinigungsmitteln) ins Abwasser durch herkömmliche Systeme (Mehrweg-, Reinigungs- und Desinfektionssysteme) erheblich reduziert. Mit der ständig wachsenden Zunahme an nosokomialen Ausbrüchen (Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten Infektionen) gewinnt unser System gerade jetzt mehr und mehr an Bedeutung.

Schrittweise Einführung  des Ecopatent - Systems

Reduziert mögliche Keimquellen

Waschschüssel WB-1

Einweg Waschschüssel eckige Form

Zellulose Waschschüssel

 Typ WB-1 : ca. 335 x 95 mm /ca 4000 ml Kapazität

Waschschüssel Charakteristik:

  • gebrauchsfertige Waschschüssel WB-1 aus 100% Zellstoff
  • Einweg Waschschüssel
  • Zellstoff Qualität : Northern Bleachesd Softwood Kraft (NBSK),ECF
  • umweltverträglich, hygienisch und wirtschaftlich
  • Undurchlässigkeit für mehr als 2 Stunden
  • Gamma hochstilisierbar –
  • Imprägniert, Hydrophobisiert
  • Entsorgung: durch Maceratoren
______________________________________________________________________________________
VE (Karton) Gewicht (Stück) 0,071 kg  (VE) 9,900 kg (Palette) 237,600 kg
1 Karton = 140 Stück
1 Palette = 24 Kartons = 3360 Stück
Kleinste Abgabemenge 1 VE = 1 Karton
______________________________________________________________________________________

Medi-cull Patientenwaschschüssel

Seifenbeständige Patientenwaschschüssel

Patientenwaschschüssel Recyclingpapier

Typ: EC72449 / ca 4000 ml Kapazität

Waschschüssel Charakteristik:

  • Flüssigkeitsbeständig: Britische Norm PAS29:1999
  • Fester Stand durch flachen Schüsselboden
  • Produkt stapelbar und einfach zu separieren
  • Auch einfach zu tragen wenn gefüllt
  • 4000 ml Kapazität
  • kann in mehreren Bereichen eingesetzt werden, z.B. Waschen von Händen, Rasieren oder Wundpflege
  • Entsorgung: durch Maceratoren
______________________________________________________________________________________
VE (Karton) Gewicht (Stück) 0,022 kg (VE) 5,835 kg ( Palette) 160,040 kg
1 Karton = 60 Stück
1 Palette = 24 Kartons = 1440 Stück
Kleinste Abgabemenge 1 VE = 1 Karton
______________________________________________________________________________________

R-Fin Patientenwaschschüssel

Seifenbeständige Patientenwaschschüssel

Patientenwaschschüssel Recyclingpapier

Typ: WB-R / ca 4000 ml Kapazität

Waschschüssel Charakteristik:

  • Fester Stand durch flachen Schüsselboden
  • Produkt stapelbar und einfach zu separieren
  • Auch einfach zu tragen wenn gefüllt
  • 4000 ml Kapazität
  • kann in mehreren Bereichen eingesetzt werden, z.B. Waschen von Händen, Rasieren oder Wundpflege
  • bedingt Seifenbeständig
  • Flüssigkeitsbeständig
  • Beständigkeitszeit: >4 Stunden
  • Beständigkeitstemperatur: 35°C +/- 3°C
  • Entsorgung: durch Maceratoren
______________________________________________________________________________________
VE (Karton) Gewicht (Stück) 0,111 kg (VE) 3,425 kg ( Palette) 92,200 kg
1 Karton = 25 Stück
1 Palette = 24 Kartons = 600 Stück
Kleinste Abgabemenge 1 VE = 1 Karton
______________________________________________________________________________________

R-Fin Patientenwaschschüssel

Seifenbeständige Patientenwaschschüssel

Patientenwaschschüssel Recyclingpapier

Typ: WB-2 Waschschüssel rechteckig / ca 4000 ml Kapazität

Waschschüssel Charakteristik:

  • Fester Stand durch flachen Schüsselboden
  • Produkt stapelbar und einfach zu separieren
  • Auch einfach zu tragen wenn gefüllt
  • 4000 ml Kapazität
  • kann in mehreren Bereichen eingesetzt werden, z.B. Waschen von Händen, Rasieren oder Wundpflege
  • bedingt Seifenbeständig
  • Flüssigkeitsbeständig
  • Beständigkeitszeit: >4 Stunden
  • Beständigkeitstemperatur: 35°C +/- 3°C
  • Entsorgung: durch Maceratoren
______________________________________________________________________________________
VE (Karton) Gewicht (Stück) 0,085 kg (VE) 3,400 kg ( Palette) 81,600 kg
1 Karton = 40 Stück
1 Palette = 24 Kartons = 960 Stück
Kleinste Abgabemenge 1 VE = 1 Karton
______________________________________________________________________________________

EMPFEHLUNGEN | Fachausschuss Qualität der DGSV e.V.

Empfehlung des Fachausschusses Qualität (106)

Keine Aufbereitung von Nierenschalen und Waschschüsseln in Steckbeckenspülern

Autoren: B. Amann, M. Bertram, P. Bröcheler, D. Diedrich, C. Fassbender, K. Gehrmann, T. Gerasch,
A. Jones, S. Krüger, I. Mock, P. Sauer, K. Wiese, U. Zimmermann
qualitaet@dgsv-ev.de

STECKBECKENSPÜLER SIND GERÄTE
ZUR ENTSORGUNG von Fäkalien und
zur Aufbereitung der dafür verwendeten
Behälter..










DER FÜR EINE SICHERE DESINFEKTION
GEFORDERTE A0-WERT wird von
den meisten Geräten nicht erreicht.
Einleitung
Aufbereitungsgeräte entsprechend der Norm DIN EN ISO 15883-3 [1] werden
umgangssprachlich auch als STECKBECKENSPÜLER bezeichnet. Auch Synonyme,
wie Steckbeckenspülautomat oder Fäkalienspüler sind nicht unüblich. In der
Hauptsache sind die Geräte für die Entsorgung von Fäkalien in Verbindung mit der
Aufbereitung der dafür verwendeten Behälter wie Urinflaschen, Steckbecken und
Toilettenstuhleimer konstruiert und vorgesehen.
Allerdings ist in der Praxis immer wieder zu beobachten, dass in diesen Gerä-
ten auch weitere Produkte aufbereitet werden. Entgegen der ursprünglichen Praxis
Waschschüsseln manuell aufzubereiten, ist es in vielen Gesundheitseinrichtungen,
wie Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen üblich, Nierenschalen auch
für die Mundpflege und Waschschüsseln für die Grundpflege bzw. medizinischen
Teilbädern darin aufzubereiten.
Die technische Ausstattung der Geräte bietet kaum den für validierte Verfahren
erforderlichen Nachweis und schon gar nicht die Sicherheit, die von modernen
RDG in einer AEMP erwartet werden. Der für eine SICHERE DESINFEKTION
GEFORDERTE A0-WERT übersteigt Kapazität und Technik der meisten installierten
(älteren) Geräte.
Im Zeitalter von multiresistenten Erregern ist bei der Entsorgung von Fäkalien
das Risiko einer Verbreitung besonders hoch.









SEIT DEN 1990ER JAHREN SIND
STECKBECKENSPÜLER mit thermischer
Desinfektion üblich.
 Historie
Die Entwicklung dieser Reinigungsgeräte reicht bis in die 1930er Jahre zurück [2].
An der kalten Wasserleitung (Trinkwasser) angeschlossen konnte damit bestenfalls
abgespült werden, wobei es vor allem um die Verbesserung der Entsorgung
von Fäkalien ging. Eine entsprechende manuelle Vor- und ggf. Nachreinigung war
weiterhin unumgänglich.
Erst in den sechziger Jahren wurden Spülgeräte entwickelt, die nach einer Reinigung
auch die Möglichkeit der chemischen Desinfektion boten, was durch das
Bedienpersonal per Druckspültaste aktiviert werden konnte. Von einem Programmablauf
im heutigen Sinne kann nicht gesprochen werden.
Nochmals 30 Jahre später wurden zunehmend neue STECKBECKENSPÜLER
MIT THERMISCHER DESINFEKTION installiert. Beschleunigt wurde die Einführung
dieser Geräte durch die Erkenntnis, dass die meisten zentralen Dosieranlagen
für die chemische Desinfektion durch Biofilmbildung verkeimt waren.












DER IN DER NORM FÜR DIE THERMISCHE
DESINFEKTION IN STECKBECKENSPÜLERN
geforderte A0-Wert ist
zu gering.

Normative Anforderungen
Die für Steckbeckenspüler entsprechende ISO 15883-3 mit dem sperrigen Titel
„Reinigungs-Desinfektionsgeräte – Teil 3: Anforderungen an und Prüfverfahren
für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte mit thermischer Desinfektion für Behälter
für menschliche Ausscheidungen“ deckt bestenfalls Minimalforderungen ab.
Die Begrifflichkeit „Behälter für menschliche Ausscheidungen“ ist relativ schwach
abgesteckt, so werden neben Urinflaschen und Steckbecken auch Halter für Einweg-Steckbecken,
Krankenhausbehälter z.B. Schüsseln, sowie ähnliche Produkte
aufgeführt.
Im Zentrum der Produkte stehen jedoch immer die menschlichen Ausscheidungen.
So finden sich unter 3.3 Begrifflichkeiten, wie Exkrete und Körperflüssigkeiten
einschließlich Stuhl, Urin, Blut, Eiter, Erbrochenes und Schleim.

Unter 4.5 Desinfektion wird ein MINIMUM FÜR DEN A0-WERT gefordert: „Die
thermische Desinfektion muss als vollendet betrachtet werden, wenn alle zu desinfizierenden
Oberflächen einen Prozess durchlaufen haben, der einen A0-Wert von
mindestens 60 bietet.“


















SICHTBARE VERSCHMUTZUNGEN AN
KAMMERWÄNDEN, TÜREN UND SPÜLGUT
sind bei älteren Geräten häufig.

 

 

 

WASCHSCHÜSSELN UND NIERENSCHALEN
dürfen nicht in Steckbeckenspülern
aufbereitet werden.

DIE ANSPRÜCHE DER MPBETREIBV
werden von den meisten Steckbeckenspülern
nicht erfüllt.

Aktuelle Situation in Gesundheitseinrichtungen
Wie in der Einleitung beschrieben finden sich nicht selten neben Urinflaschen
und Steckbecken auch Nierenschalen, Waschschüsseln und Redonflaschen (Sauggläser)
in den Geräten wieder, sogar Wikipedia [3] verweist bei Steckbeckenspüler
auf diese Vorgehensweise. Viele Gesundheitseinrichtungen machen davon
Gebrauch und bereiten Nierenschalen für die Mundpflege und Waschschüsseln
für die Grundpflege, sowie medizinischer Teilbäder im Fäkalienspüler auf.
Der Begriff „Fäkalienspüler“ bringt den Einsatzzweck auf den Punkt, für Geräte
die normativ als „Reinigungs-Desinfektionsgeräten mit thermischer Desinfektion
für Behälter für menschliche Ausscheidungen“ bezeichnet werden. Allein aus
ethischer Sicht erscheint es als nicht sinnvoll Materialen für die Mund- und Grundpflege
in das gleiche Gerät zu stecken, das direkt vorher Urin oder Fäzes von Steckbecken
abgespült hat.
Aber auch hinsichtlich der technischen Eigenschaften sind die Voraussetzungen
eher als unzureichend einzustufen. Sowohl die Sprühmechanik, als auch die
Temperaturverteilung in der Kammer und dem Spülgut sind gegenüber einem
RDG in der AEMP als schlechter einzustufen. Gängige A0-Wert Prüfungen zeigen
je nach Beladung immer wieder Schwachstellen auf und nicht selten sind gerade
bei älteren Geräten noch sichtbare VERSCHMUTZUNGEN AN KAMMERWÄNDEN,
TÜREN UND SPÜLGUT auszumachen.

Deutschlandweit werden ca. 100.000 Steckbeckenspüler in etwa 20.000 Einrichtungen
des Gesundheitswesens wie KH und Pflegeeinrichtungen betrieben [4].
Die meist nicht zu begründende Erweiterung des Einsatzes, außer Urinflaschen
und Steckbecken auch weitere Produkte des täglichen Bedarfs darin aufzubereiten
muss als äußerst kritisch beurteilt werden – WASCHSCHÜSSELN UND NIERENSCHALEN
gehören auf jeden Fall nicht in solche Geräte! [5]
Deutschlandweit werden ca. 100.000 Steckbeckenspüler in etwa 20.000 Einrichtungen
des Gesundheitswesens wie KH und Pflegeeinrichtungen betrieben [4].
Die meist nicht zu begründende Erweiterung des Einsatzes, außer Urinflaschen
und Steckbecken auch weitere Produkte des täglichen Bedarfs darin aufzubereiten
muss als äußerst kritisch beurteilt werden – WASCHSCHÜSSELN UND NIERENSCHALEN
gehören auf jeden Fall nicht in solche Geräte! [5]
Ein Großteil der in Deutschland eingesetzten Steckbeckenspüler erfüllt die
ANSPRÜCHE DER MPBETREIBV [6] nach validierten Verfahren nicht, es finden
weder Aufzeichnungen oder Überwachungen der Prozessparameter statt. Aber
auch die Reinigungsergebnisse sind unzuverlässig bis unvollständig, ohne manuelle
Vor- und/oder Nachreinigung ist die Aufbereitung in Steckbeckenspülern oft
nicht zufrieden stellend.
Sowohl in der Kammer der Geräte, als auch an den Pfannen und Flaschen
sind nicht selten Restverschmutzungen sichtbar [5]. Hier kann ein Zusatz entsprechender
chemischer Reinigungsmittel zur Prozessoptimierung maßgeblich
beitragen. Eine automatische Beladungserkennung gibt es nicht, so dass es zu
Fehlbedienungen kommen kann, sofern mehrere Aufbereitungsprogramme zur
Verfügung stehen.
Steckbeckenspüler sind meist nur an Trinkwasserleitung angeschlossen, weshalb
es zu Verfärbungen und Rückständen an Kammern und Spülgut kommen
kann. Aber auch Fäkalienreste können sich innerhalb der Spülkammer festsetzen
und zu Geruchsbelästigungen und Rekontamination nach einer „erfolgreichen
Aufbereitung“ führen. Neben zu klein dimensionierten Verbindungen zum Abwassersystem
werden viele Geräte nur mit einem sog. „Geruchverschluss“ aus einer
kurzen Wassersäule im Siphon unzureichend getrennt.

URINFLASCHEN UND STECKBECKEN
sind als semikritisch einzustufen.
 Einstufung
URINFLASCHEN UND STECKBECKEN sind je nach Anwendungsfall der Risikokategorie
„semikritisch“ einzustufen, wenn sie „mit Schleimhaut oder krankhaft
veränderter Haut in Berührung kommen“ (siehe KRINKO/BfArM-Empfehlung
[8]). Für die abschließende Desinfektion von semikritischen Medizinprodukten
müssen Verfahren zur Anwendung gebracht werden, die nachweislich bakterizid,
fungizid und viruzid sind.
Bei thermischen Prozessen wird die Desinfektionsleistung parametrisch über
den A0-Wert bestimmt. Hinweise hierzu lassen sich der „Leitlinie von DGKH,
DGSV und AKI für die Validierung und Routineüberwachung maschineller
Reinigungs- und thermischer Desinfektionsprozesse für Medizinprodukte“ (LL-RDG)
entnehmen. Entgegen der normativen Anforderung eines A0-Wertes von 60 wird
in der „Information 7“ eingehend auf die Werte von 600 und 3000 verwiesen,
kleinere Werte verfügen über keine Relevanz für die Aufbereitung.
Bei einem A0-Wert von 600 ist zu lesen, dass dieser nur bei Kontakt mit unverletzter
Haut als Minimum betrachtet werden kann. Er entspricht in etwa dessen,
was die RKI-Liste als Wirkungsbereich A definiert und dient zur Dekontamination
von vegetativen Bakterien und Pilzen [9]-
BETTLÄGERIGE PATIENTEN LEIDEN
OFT AN KRANKHAFTEN HAUTVER-
ÄNDERUNGEN. Im Zweifel ist daher
eine höherer A0-Wert anzustreben.

 

 

 

WEGEN DER NIEDRIGEN TEMPERATUREN
IN STECKBECKENSPÜLGERÄ-
TEN erfordert ein A0-Wert von 3000
eine sehr lange Einwirkzeit.

Steckbecken und Urinflaschen werden oft patientenübergreifend eingesetzt.
In vielen Fällen leiden BETTLÄGERIGE PATIENTEN AN KRANKHAFTEN HAUTVERÄNDERUNGEN,
oder sogar geschädigter, offener Haut. Eine Infektion mit Erregern,
wie z.B. Clostridium difficile muss durch den Aufbereitungsprozess wirksam
vermieden werden.
Zur Einstufung der Risikobewertung lässt sich in diesem Zusammenhang
der in der KRINKO-BfArM Empfehlung aufgeführte Hinweis heranziehen: „Bei
Zweifeln an der Einstufung ist das Medizinprodukt der höheren (kritischeren)
Risikostufe zuzuordnen“. Hierheraus lässt sich die Begründung eines höheren
A0-Wertes von 3000 ableiten, da dadurch auch thermostabile Viren (HBV) inaktiviert
werden.
Leider ist dies bei vielen Steckbeckenspülgeräten technisch nicht möglich, da
die benötigte Wärmeenergie nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Ein Ausgleich
über die Einwirkzeit beim EINSATZ NIEDRIGER TEMPERATUREN (≤65°C)
führt zu sehr langen Prozesszeiten. Bei einer Einwirktemperatur von 80°C werden
alleine für die Desinfektion bei einem A0-Wert von 3000 eine Einwirkzeit von 50
Minuten fällig [7].

 

 

BEI LAGERUNG DER DEKONTAMINIERTEN
STECKBECKEN UND URINFLASCHEN
im unreinen Arbeitsraum ist
eine Rekontamination leicht möglich.

 Organisatorische Voraussetzungen
Die Geräte werden in aller Regel dezentral in Einrichtungen des Gesundheitswesens
aufgestellt. Im sogenannten „unreinen Arbeitsraum“ findet neben der Aufbereitung
auch häufig die LAGERUNG DER DEKONTAMINIERTEN STECKBECKEN
UND URINFLASCHEN statt. Eine Rekontamination bereits gereinigter MP ist somit
leicht möglich, vor allem wenn die Steckbecken und Urinflaschen dort offen in
Regalsystemen gelagert werden.
Semikritische MP sollten bevorzugt maschinell mit sachkundigem Personal
aufbereitet werden. In den allermeisten Fällen verfügt das Pflegepersonal über
keinerlei Sach- oder Fachkunde Ausbildungen. Einweisungen durch den Gerätehersteller
und Belehrung durch Hygienefachpersonal sind nicht ausreichend um
die geforderte Sachkenntnis des Personals nachzuweisen.
 Empfehlung
DIE NUTZUNG VON STECKBECKENSPÜLERN muss auf Ausscheidungsbehälter,
wie Urinflaschen, Steckbecken, Toilettenstuhlbehälter u.ä. beschränkt werden.
Für alle anderen Produkte, wie Waschschüsseln, Redonflaschen, Absauggerätebehälter
u. ä. müssen andere Wege, wie z.B. Aufbereitung in der AEMP [10], oder der
Einsatz von Einmalmaterial gefunden werden.
Für die Desinfektion gilt entsprechend der KRINKO-BfArM-Empfehlung „…die
Maßnahmen beruhen auf Aspekten der fortlaufenden Sicherstellung der zur Erzielung
der Vorgaben erforderlichen standardisierbaren, reproduzierbaren und effektiver
sowie die technisch-funktionelle Sicherheit der Medizinprodukte gewährleistenden
Prozesse und ihrer Dokumentation“ ein A0-Wert von 3000.
Anpassung der Risikoklassifizierung von semikritisch (z.B. Nierenschalen/
Waschschüsseln) auf kritisch hochstufen, wenn es z.B. um die Mundpflege/Körperpflege
beatmungspflichtiger, immunsupprimierter Intensiv-Patienten geht.
Einhaltung der KRINKO-BfArM-Empfehlung, Anlage 6 über die nachweisliche
Sachkunde des Personals auch bei manueller Aufbereitung.
Behälter für Fäkalien gehören schon aus ästhetischen Gesichtspunkten stets
getrennt aufbereitet. Der Ort für die Entsorgung von Exkrementen auch Abort genannt,
sollte nicht zweckentfremdet werden. Die Erweiterung auf Waschschüsseln
und Nierenschalen stellt eine Gefährdung von Patient, Personal und Dritter nach
MPG, MPBetreibV dar. Schon der Verdacht einer Patientengefährdung verpflichtet
zur Meldung.
 Literatur
1. Reinigungs-Desinfektionsgeräte – Teil 3: Anforderungen an und Prüfverfahren für
Reinigungs- und Desinfektionsgeräte mit thermischer Desinfektion für Behälter für
menschliche Ausscheidungen
2. ECOPATENT History Bettpfanne Steckbecken www.ecopatent.de
3. https://de.wikipedia.org/wiki/Steckbeckensp%C3%BCler
4. ECOPATENT History Bettpfanne Steckbecken www.ecopatent.de
5. Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. Hygiene-Tipp März 2016 H. Martiny,
W. Popp, K.-D. Zastrow www.krankenhaushygiene.de/informationen/hygiene-tipp/
hygienetipp2016/571
6. Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV) §8 Absatz 1
7. RKI – FAQ: Wie werden thermische Steckbeckenspülgeräte überprüft? https://www.rki.
de/SharedDocs/FAQ/Krankenhaushyg/Aufber_Medizinprod/FAQ_06.html
8. KRINKO-BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von
Medizinprodukten“ Punkt 1.2.1
9. Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und
-verfahren
10. DGSV e. V. Empfehlung des Fachausschusses Qualität (103) „Umgang mit Nicht-Medizinprodukten“